Allgemeine Geschäftsbedingungen
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ASS AUTOMOTIVE SALES SOLUTIONS AG
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Geschäftskunden (B2B)
SaaS- und Online-Produkte | Consulting und Programmierung | Schulungen
- Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Leistungen der ASS Automotive Sales Solutions AG, Bösch 80A, CH-6331 Hünenberg, Schweiz (ASS), gegenüber Kunden, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handeln (Geschäftskunden).
1.2 Die AGB gelten insbesondere für die zeitlich befristete Bereitstellung von Software als Service (SaaS), Online-Produkte, Softwarezugänge, Consulting, Konzeption, individuelle Programmier- und Integrationsleistungen und Schulungen.
1.3 Angebote von ASS richten sich nicht unmittelbar an Konsumenten. Ermöglicht der Kunde eigenen Mitarbeitenden, Dienstwagennutzern, Kunden oder sonstigen natürlichen Personen die Nutzung einer Leistung, werden diese Personen dadurch nicht Vertragspartner von ASS.
1.4 Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn ASS ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Die vorbehaltlose Leistungserbringung gilt nicht als Zustimmung.
- Vertragsunterlagen und Rangfolge
2.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem von ASS bestätigten Bestellformular, Angebot oder Einzelvertrag (Bestellformular) und den darin einbezogenen Leistungsbeschreibungen.
2.2 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (a) von ASS bestätigtes Bestellformular bzw. individuell ausgehandelter Einzelvertrag, (b) Leistungsbeschreibung und Service Level Agreement (SLA), (c) Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung (AVV) für datenschutzrechtliche Fragen, (d) diese AGB. Zwingendes Recht bleibt vorbehalten.
2.3 Zusagen, Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform, soweit nicht ausdrücklich eine strengere Form vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Angebot und Vertragsschluss
3.1 Angebote von ASS sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung, Bestätigung des Bestellformulars in Textform, elektronische Annahme oder Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Kunden zustande.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle für Angebot und Leistungserbringung erforderlichen Angaben vollständig und richtig zu machen. ASS darf auf die Richtigkeit der mitgeteilten Informationen vertrauen.
3.3 Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden im Change-Request-Verfahren abgestimmt. ASS ist erst nach Einigung über Inhalt, Auswirkungen auf Termine und Vergütung zur Umsetzung verpflichtet.
- SaaS- und Online-Leistungen
4.1 ASS stellt dem Kunden die vereinbarte SaaS- oder Online-Leistung während der Vertragslaufzeit über das Internet zur bestimmungsgemässen Nutzung bereit. Eine Überlassung des Quellcodes oder eine lokale Installation ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
4.2 Funktionsumfang, unterstützte Systemumgebungen, Benutzerzahlen, Schnittstellen, Speicherumfang, Betriebszeiten und Verfügbarkeit ergeben sich aus dem Bestellformular, der Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls dem SLA.
4.3 ASS ist berechtigt, Leistungen weiterzuentwickeln und technisch anzupassen, sofern die vereinbarte Hauptfunktion und die berechtigten Interessen des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Wesentliche nachteilige Änderungen werden mit angemessenem Vorlauf angekündigt.
4.4 ASS darf Wartungsarbeiten durchführen. Planbare Wartungen werden soweit möglich ausserhalb vereinbarter Betriebszeiten vorgenommen und angekündigt. Zeiten angekündigter Wartung, höhere Gewalt sowie Ausfälle ausserhalb des Verantwortungsbereichs von ASS werden bei der Verfügbarkeitsberechnung nicht berücksichtigt, soweit das SLA nichts anderes bestimmt.
4.5 Der Kunde ist für Internetzugang, Endgeräte, Browser, lokale Systeme, Datensicherung ausserhalb der SaaS-Lösung und sonstige nicht ausdrücklich von ASS geschuldete Voraussetzungen verantwortlich.
- Nutzungsrechte und Endnutzer
5.1 ASS räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die SaaS- und Online-Leistungen im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene Geschäftszwecke zu nutzen.
5.2 Der Kunde darf die Leistung seinen autorisierten Nutzern zugänglich machen, soweit dies vom vereinbarten Nutzungszweck umfasst ist. Autorisierte Nutzer können insbesondere Mitarbeitende, Dienstwagennutzer und Kunden des Kunden sein. Der Kunde bleibt gegenüber ASS für deren Nutzung verantwortlich.
5.3 Der Kunde stellt sicher, dass autorisierte Nutzer die für sie relevanten Nutzungs-, Sicherheits- und Datenschutzvorgaben beachten. Zugangsdaten sind personenbezogen, vertraulich zu behandeln und gegen unbefugte Nutzung zu schützen.
5.4 Untersagt sind insbesondere: Umgehung technischer Schutzmassnahmen; unbefugte Vervielfältigung oder Weitergabe; Reverse Engineering, soweit nicht zwingend gesetzlich erlaubt; automatisierte Massenzugriffe ohne Zustimmung; rechtswidrige Inhalte; Angriffe auf Sicherheit oder Verfügbarkeit; sowie die Nutzung zur Entwicklung eines konkurrierenden Produkts.
5.5 Bei konkreten Anhaltspunkten für eine rechtswidrige oder sicherheitsgefährdende Nutzung darf ASS betroffene Zugänge vorübergehend sperren, soweit dies zum Schutz der Systeme, Daten oder Dritter erforderlich und verhältnismässig ist. Der Kunde wird unverzüglich informiert, soweit dem keine rechtlichen oder sicherheitsbezogenen Gründe entgegenstehen.
- Daten und Inhalte des Kunden
6.1 Der Kunde behält alle Rechte an den von ihm oder seinen autorisierten Nutzern bereitgestellten Daten und Inhalten. Er räumt ASS die für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungs- und Bearbeitungsrechte für die Vertragslaufzeit ein.
6.2 Der Kunde ist für Rechtmässigkeit, Richtigkeit, Qualität und Herkunft der bereitgestellten Daten sowie für die erforderlichen Rechte, Rechtsgrundlagen und Informationen gegenüber betroffenen Personen verantwortlich.
6.3 ASS darf anonymisierte oder wirksam aggregierte Informationen zur Sicherheit, Fehleranalyse, Statistik und Verbesserung der Leistungen verwenden, sofern weder der Kunde noch eine natürliche Person identifizierbar ist.
- Consulting und Programmierung
7.1 Consulting-, Konzeptions-, Programmier-, Anpassungs- und Integrationsleistungen werden nach Zeitaufwand oder zu einem vereinbarten Festpreis erbracht. Leistungsumfang, Annahmen, Mitwirkungen, Ergebnisse und Termine ergeben sich aus dem von ASS bestätigten Bestellformular oder einer Leistungsbeschreibung.
7.2 Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg oder ein abnahmefähiges Werk vereinbart ist, schuldet ASS eine fachgerechte Tätigkeit, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg.
7.3 Ist eine Abnahme vereinbart, prüft der Kunde das Ergebnis innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Bereitstellung und erklärt die Abnahme oder bezeichnet reproduzierbare wesentliche Mängel. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung. Erfolgt innerhalb der Frist keine begründete Mängelanzeige oder wird das Ergebnis produktiv genutzt, gilt es als abgenommen.
7.4 An individuell für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Geschäftszweck. Vorbestehende Komponenten, Standardsoftware, Bibliotheken, Werkzeuge, Methoden, Know-how und allgemeine Weiterentwicklungen verbleiben bei ASS oder den jeweiligen Rechteinhabern.
7.5 Open-Source-Komponenten unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen, die den Bestimmungen dieser AGB insoweit vorgehen.
- Schulungen
8.1 Inhalt, Format, Ort, Termin, Teilnehmerzahl und Vergütung von Schulungen ergeben sich aus dem Bestellformular.
8.2 Der Kunde darf Teilnehmer bis 14 Kalendertage vor Beginn kostenfrei austauschen. Stornierungen durch den Kunden sind bis 30 Kalendertage vor Beginn kostenfrei; danach kann ASS 50 %, bei weniger als 14 Kalendertagen 100 % der vereinbarten Vergütung verlangen, abzüglich ersparter Aufwendungen.
8.3 ASS darf Termine aus wichtigem organisatorischem oder fachlichem Grund verschieben und bietet einen Ersatztermin an. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Massgabe der Haftungsregelung.
- Mitwirkungspflichten
9.1 Der Kunde erbringt erforderliche Mitwirkungen rechtzeitig und unentgeltlich, insbesondere Ansprechpartner, Informationen, Testdaten, Zugänge, Freigaben und Entscheidungen.
9.2 Verzögerungen und Mehraufwand infolge nicht ordnungsgemässer Mitwirkung gehen nicht zulasten von ASS. Termine verlängern sich angemessen; nachgewiesener Mehraufwand darf von ASS nach den vereinbarten Sätzen verrechnet werden.
9.3 Der Kunde prüft Sicherungs- und Exportmöglichkeiten und erstellt, soweit vereinbart oder technisch möglich, angemessene eigene Sicherungen geschäftskritischer Daten.
- Vergütung, Steuern und Zahlungsbedingungen
10.1 Vergütung, Währung, Abrechnungsperiode und Zahlungsplan ergeben sich aus dem Bestellformular. Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und anderer anwendbarer Abgaben.
10.2 Wiederkehrende Vergütungen werden im Voraus, variable und aufwandsabhängige Leistungen nachträglich abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Rechnungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
10.3 Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde ohne weitere Mahnung den gesetzlichen Verzugszins. ASS darf nach erfolgloser Mahnung und angemessener Nachfrist betroffene Leistungen sperren, sofern die Forderung nicht begründet bestritten ist und die Sperrung verhältnismässig bleibt.
10.4 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen verrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
- Preisanpassungen
11.1 ASS darf wiederkehrende Vergütungen erstmals zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und danach jeweils zum Beginn eines Verlängerungszeitraums anpassen. Die Anpassung wird mindestens drei Monate vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt.
11.2 Übersteigt eine Erhöhung 8 % gegenüber der zuletzt geltenden wiederkehrenden Vergütung, kann der Kunde den betroffenen Vertrag innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Dieses Recht besteht nicht bei Preiserhöhungen infolge einer vom Kunden verlangten Leistungserweiterung oder Änderung gesetzlicher Steuern und Abgaben.
- Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung
12.1 Der Vertrag wird für die im von ASS bestätigten Bestellformular vereinbarte Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen. Diese beträgt mindestens 24 Monate ab dem im von ASS bestätigten Bestellformular bestimmten Vertragsbeginn. Ist dort keine längere Mindestvertragslaufzeit vereinbart, gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Ausgenommen hiervon sind einmalige Leistungen und Schulungen.
12.2 Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.
12.3 Kündigungen bedürfen der Textform. Eine Übermittlung per E-Mail mit beigefügtem, von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnetem Kündigungsschreiben ist ausreichend. Alternativ kann die Kündigung postalisch übermittelt werden. Massgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang beim Empfänger. ASS bestätigt den Zugang einer Kündigung in Textform; das Ausbleiben der Bestätigung berührt die Wirksamkeit einer nachweislich zugegangenen Kündigung nicht.
12.4 Teil- oder produktbezogene Kündigungen sind nur zulässig, wenn die betroffenen Leistungen im Bestellformular als selbständig kündbar bezeichnet sind.
- Ausserordentliche Kündigung
13.1 Das Recht beider Parteien zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Soweit der wichtige Grund behebbar ist, ist grundsätzlich zunächst eine angemessene Nachfrist zur Behebung zu setzen.
13.2 ASS kann insbesondere ausserordentlich kündigen, wenn der Kunde trotz Mahnung erheblich in Zahlungsverzug bleibt, die Leistung schwerwiegend rechtswidrig oder sicherheitsgefährdend nutzt, wiederholt wesentliche Vertragspflichten verletzt oder über ihn ein Insolvenz- oder vergleichbares Verfahren eröffnet oder mangels Aktiven eingestellt wird.
13.3 Der Kunde kann insbesondere ausserordentlich kündigen, wenn ASS eine wesentliche Vertragsverletzung trotz angemessener Nachfrist nicht behebt oder ein vereinbartes wesentliches Service Level wiederholt in dem im SLA bestimmten Umfang verfehlt.
- Folgen der Vertragsbeendigung
14.1 Mit Vertragsende enden die zeitlich befristeten Nutzungsrechte und Zugänge. Der Kunde stellt die Nutzung ein und sorgt dafür, dass autorisierte Nutzer keine weiteren Zugriffe vornehmen.
14.2 Kundendaten werden nach Massgabe des Bestellformulars, der Leistungsbeschreibung und der anwendbaren AVV exportiert, zurückgegeben oder gelöscht. Der Kunde ist für die rechtzeitige Anforderung und Übernahme eines angebotenen Exports verantwortlich.
14.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, stellt ASS Kundendaten während 30 Kalendertagen nach Vertragsende in einem marktüblichen Format zum Export bereit und löscht sie anschliessend innerhalb angemessener Frist, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten und technisch notwendiger Sicherungszyklen.
14.4 Zusätzliche Migrations- oder Unterstützungsleistungen werden nach Aufwand vergütet.
- Datenschutz und Auftragsbearbeitung
15.1 Die Parteien beachten die für sie anwendbaren Datenschutzvorschriften, insbesondere das Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und, soweit anwendbar, die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO).
15.2 Soweit ASS Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, schliessen die Parteien eine AVV. Diese konkretisiert insbesondere Gegenstand, Zweck, Datenkategorien, betroffene Personen, Weisungen, technische und organisatorische Massnahmen, Unterauftragsbearbeiter, internationale Datenbekanntgaben sowie Rückgabe und Löschung.
15.3 Für datenschutzrechtliche Fragen geht die AVV diesen AGB vor. Kundenspezifische AVV, insbesondere mit EU-Kunden, können einem anderen anwendbaren Recht und Gerichtsstand unterstehen, ohne die Rechtswahl für den Hauptvertrag zu ändern.
15.4 Der Kunde ist Verantwortlicher für die Rechtmässigkeit der von ihm veranlassten Bearbeitung, die Erteilung zulässiger Weisungen sowie die Erfüllung von Informations- und Betroffenenpflichten gegenüber autorisierten Nutzern und sonstigen betroffenen Personen.
15.5 ASS darf zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählte Unterauftragsbearbeiter einsetzen. Einzelheiten, Information und Widerspruchsmöglichkeiten richten sich nach der AVV.
- Vertraulichkeit
16.1 Die Parteien behandeln nicht allgemein bekannte kaufmännische, technische und organisatorische Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung.
16.2 Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich rechtmässig bekannt waren, ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt werden, von einem berechtigten Dritten stammen oder unabhängig entwickelt wurden.
16.3 Gesetzlich oder behördlich erforderliche Offenlegungen bleiben zulässig. Soweit rechtlich erlaubt, wird die andere Partei vorgängig informiert.
16.4 Die Vertraulichkeitspflichten gelten fünf Jahre nach Vertragsende fort; für Geschäftsgeheimnisse und Personendaten solange, wie deren Schutzbedürftigkeit oder gesetzliche Pflichten bestehen.
- Gewährleistung und Mängel
17.1 ASS erbringt die Leistungen fachgerecht und im Wesentlichen entsprechend den vereinbarten Spezifikationen. Eine vollständig unterbrechungs- oder fehlerfreie Funktion wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
17.2 Der Kunde meldet Mängel unverzüglich mit einer nachvollziehbaren Beschreibung und unterstützt die Analyse. ASS kann nach eigener Wahl nachbessern, eine Ersatzleistung erbringen oder eine angemessene Umgehungslösung bereitstellen.
17.3 Schlägt die Behebung eines wesentlichen Mangels trotz angemessener Nachfrist fehl, kann der Kunde die Vergütung für die betroffene Leistung angemessen mindern oder den betroffenen Leistungsteil kündigen, sofern die Fortsetzung unzumutbar ist.
17.4 Mängelansprüche verjähren zwölf Monate nach Abnahme bzw. Bereitstellung der betroffenen Leistung, soweit zwingendes Recht keine längere Frist vorsieht. Ausgenommen sind arglistig verschwiegene Mängel.
- Schutzrechte Dritter
18.1 ASS verteidigt den Kunden gegen begründete Ansprüche Dritter, wonach die vertragsgemässe Nutzung einer von ASS bereitgestellten Leistung Immaterialgüterrechte verletzt, sofern der Kunde ASS unverzüglich informiert, die Rechtsverteidigung überlässt und angemessen unterstützt.
18.2 ASS kann nach eigener Wahl ein Nutzungsrecht beschaffen, die Leistung so ändern, dass keine Verletzung mehr besteht, oder den betroffenen Leistungsteil kündigen und vorausbezahlte Vergütung zeitanteilig erstatten.
18.3 Die Verpflichtung entfällt, soweit Ansprüche auf Vorgaben, Daten, Inhalte oder Änderungen des Kunden, nicht freigegebene Kombinationen oder eine vertragswidrige Nutzung zurückzuführen sind.
- Haftung
19.1 Die Parteien haften unbeschränkt für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden sowie in Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung nach zwingendem Recht unzulässig ist.
19.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ASS nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen direkten Schaden. Die Haftung ist je Vertragsjahr insgesamt auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für den betroffenen Vertrag bezahlte Nettovergütung begrenzt.
19.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, nicht realisierte Einsparungen, Reputationsschäden und Ansprüche Dritter, ausgeschlossen. Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemässer Datensicherung begrenzt.
19.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Organen, Mitarbeitenden, Hilfspersonen und Unterauftragnehmern von ASS. Zwingende datenschutzrechtliche Ansprüche betroffener Personen bleiben unberührt.
- Höhere Gewalt
20.1 Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle, die ausserhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen, insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Epidemien, behördliche Massnahmen, Arbeitskämpfe, Energie- oder Telekommunikationsausfälle, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmassnahmen oder Ausfälle kritischer Zulieferer.
20.2 Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich und bemüht sich um Schadensminderung. Dauert die Beeinträchtigung länger als 60 Kalendertage und ist die Fortsetzung unzumutbar, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil kündigen.
- Referenzen und Kommunikation
21.1 Die Nutzung von Firma, Marken oder Logos der anderen Partei zu Werbezwecken bedarf deren vorgängiger Zustimmung. Rein interne Referenzen und gesetzlich erforderliche Angaben bleiben zulässig.
21.2 Vertragsrelevante Mitteilungen können an die im Bestellformular benannten Kontaktadressen übermittelt werden. Änderungen von Kontakt- oder Rechnungsdaten sind unverzüglich mitzuteilen.
- Übertragung und Unterbeauftragung
22.1 Der Kunde darf Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorgängiger Zustimmung von ASS übertragen. ASS darf den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen oder im Zusammenhang mit einer Übertragung des betreffenden Geschäftsbereichs übertragen, sofern die berechtigten Interessen des Kunden gewahrt bleiben.
22.2 ASS darf Hilfspersonen und Unterauftragnehmer einsetzen und bleibt für deren Leistung im gesetzlich vorgesehenen Umfang verantwortlich. Datenschutzrechtliche Anforderungen richten sich ergänzend nach der AVV.
- Änderung dieser AGB
23.1 Für bestehende Verträge kann ASS diese AGB ändern, wenn dies aufgrund geänderter Gesetze, Rechtsprechung, Sicherheitsanforderungen oder technischer Rahmenbedingungen erforderlich ist und das vertragliche Gleichgewicht nicht wesentlich zulasten des Kunden verändert wird.
23.2 Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Bei wesentlichen nachteiligen Änderungen kann der Kunde den betroffenen Vertrag innerhalb von 30 Kalendertagen auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Preisänderungen richten sich ausschliesslich nach Ziffer 11.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
24.1 Der Vertrag untersteht ausschliesslich dem materiellen Recht der Schweiz unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
24.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von ASS in Hünenberg, Kanton Zug, Schweiz.
- Schlussbestimmungen
25.1 Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die betreffende Bestimmung durch eine zulässige Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
25.2 Unterlässt oder verzögert eine Partei die Ausübung eines Rechts, liegt darin kein Verzicht. Ein Verzicht bedarf der Textform.
25.3 Die deutsche Fassung ist massgeblich. Übersetzungen dienen nur der Information, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Anbieterin und Kontakt
ASS Automotive Sales Solutions AG
Bösch 80A
CH-6331 Hünenberg, Schweiz
Handelsregister: Kanton Zug
UID: CHE-113.536.345
E-Mail: info@ass-ag.net
Kündigungen sind nach Massgabe von Ziffer 12.3 an die vorstehende Post- oder E-Mail-Adresse zu richten. Sonstige rechtserhebliche Mitteilungen können in Textform an die vorstehende Post- oder E-Mail-Adresse übermittelt werden.
